Thüringen fördert bis zu 2.000 Euro für Anschaffung von Defibrillatoren
Die Anschaffung eines automatisierten externen Defibrillators (AED) kann in Notfällen Leben retten. Bei einem plötzlichen Herztod ist schnelle Hilfe besonders wichtig. Mithilfe eines Defibrillators vor Ort können auch Laien bei einem plötzlichen Herztod Hilfe leisten und so die Überlebenschancen des Patienten oder der Patientin erhöhen, bereits bevor der Rettungsdienst eintrifft.
Die Anschaffung eines AED im öffentlichen Raum ist keine Pflicht, allerdings wird sie von vielen Gesundheitsorganisationen empfohlen. Thüringen unterstützt seine Kommunen dieses Jahr mit einer Förderung von 416.000 € zur Anschaffung von Defibrillatoren. Noch bis Mitte September kann die Förderung für Defibrillatoren von Gemeinden beantragt werden.
Mithilfe dieser Förderung soll die flächendeckende Verfügbarkeit von AEDs im öffentlichen Bereich vorangetrieben werden. „Ich hoffe, dass viele Gemeinden diese Fördermöglichkeit nutzen. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung öffentliche Gesundheit und Sicherheit in Thüringen“, so Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner.
Wer kann die Förderung für Defibrillatoren beantragen?
Thüringer Kommunen mit mindestens 1.000 Einwohner:innen können einen Antrag zur Unterstützung stellen. Die Förderung liegt bei 95 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 2.000 € pro Defibrillator werden übernommen. Die Kosten zur Aufstellung, Personaleinweisung oder Wartung können nicht übernommen werden. Auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie finden Interessierte den Antrag zu den Förderungen eines Defibrillators und auch gleich einen Antrag zur Förderung von mehreren Geräten. Noch bis zum 15. September können interessierte Kommunen oder Verwaltungsgemeinschaften den Antrag per E-Mail an: AED2023@tmasgff.thueringen.de zusenden.
Welche Förderungen für einen Defibrillator gibt es aktuell in anderen Bundesländern?
Immer wieder gibt es verschiedene Förderungsprogramm, die bei der Anschaffung eines Defibrillators unterstützen. Diese sind meist auf Länderebene und zeitlich begrenzt. Derzeit fördert auch Bayern bis 2024 die Anschaffung von Defibrillatoren im öffentlichen Bereich. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der Ausgaben, maximal 1.800 € pro Gerät. Auch verschiedene Stiftungen bieten finanzielle Unterstützung zum Kauf eines AED an. Das informieren über aktuelle Finanzierungsprogramme lohnt sich vor dem Kauf eines AED also auf jeden Fall. Hierbei sollten die Bedingungen und Voraussetzungen zur Förderung beachtet werden. Häufig muss nicht nur der Antragstellende, sondern auch der Defibrillator bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Warum die Anschaffung eines AED sinnvoll ist!
Egal, ob im Pflegezentrum, der Schule oder dem Einkaufszentrum – überall können Personen einen plötzlichen Herztod erleiden. Hier ist schnelle Hilfe geboten. Mithilfe eines AED können auch Laien Hilfe leisten, bevor der Rettungsdienst eintrifft. Mit frei zugänglichen Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden kann so die Überlebenschance bei gefährlichen Herzrhythmusstörungen, Kammerflimmern und Kammerflattern erhöht werden.
Ein Defibrillator kommt zum Einsatz, sobald die betroffene Person nicht ansprechbar ist und keine normale Atmung aufweist. Hierzu zählt auch Schnappatmung. Das Gerät sendet nach Bedarf Stromschläge durch den Körper, sodass eine normale Herzaktivität wiederhergestellt werden kann. Auch wenn keine Schockabgabe nötig ist, hilft der AED bei der Reanimation, indem ein CPR-Metronom den Takt zur Herzdruckmassage vorgibt. Einige Modelle geben darüber hinaus Feedback zur Herzdruckmassage, etwa ob der Ersthelfer schneller oder fester drücken soll. In jedem Fall leitet das Gerät den Laien durch die gesamte Anwendung. Auch eine Schockabgabe kann nur dann ausgelöst werden, wenn sie nötig ist. So können Menschen ohne jegliche Vorkenntnisse das Gerät bedienen und im Notfall helfen.
Wo kauft man einen AED?
Defibrillatoren sollten ausschließlich bei autorisierten Händlern erworben werden. AED.de ist Ihr spezialisierter Fachhandel für automatisierte externe Defibrillatoren. Bei uns finden Sie eine große Auswahl an hochwertigen Modellen, die für maximale Sicherheit in Ihren Gebäuden sorgen. Ebenso finden Sie alles Nötige an Zubehör wie Elektroden oder Batterien, Wandschränke, Trainer und Simulationszubehör in unserem Online-Shop.
Die gesetzliche vorgeschriebene AED-Einweisung gem. §10 MPBetreibV
Mit dem Kauf eines AED geht auch immer eine gesetzlich vorgeschriebene AED-Einweisung gemäß § 10 MPBetreibV einher. Diese können Sie zusammen mit Ihrem Defibrillator bei uns erwerben. Unsere zertifizierten Medizinproduktberater der Starmedic GmbH führen gemeinsam mit Ihnen die Erstinbetriebnahme inklusive Dokumentation und Funktionsprüfung durch. Die Einweisung kann als Präsenzveranstaltung oder als Onlinemeeting per ZOOM durchgeführt werden. Natürlich DSGVO und MPBetreibV konform.